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Mehrfachbeteiligungen an Fußballclubs

Der Profifußball ist längst ein globales und milliardenschweres Wirtschaftsgut geworden. Im internationalen Wettbewerb spielen Vermarktung und Sponsoring fast eine genauso wichtige Rolle wie sportliche Erfolge und nebenbei mutieren Klubs zur Geldanlage und Werbefläche privater Investoren, Unternehmen und sogar Staaten.

Bedingt durch den zunehmenden Wettlauf um die Millionen wandeln sich nicht nur Saisonvorbereitungen zu Werbetouren, sondern auch Klubs zu Weltmarken um, die wie Großkonzerne wirtschaften und expandieren.

Mehrfachbeteiligungen an verschiedenen Vereinen sind eine neuerliche Ausprägung dieser Expansion – und zeigen auf, wie derartige Kooperationsmodelle zu einer uneinholbaren Dominanz der am breitesten aufgestellten Vereine führen könnte.

Der folgende Beitrag soll erläutern, wie solche Kooperationen 2.0 rechtlich und sportlich zu bewerten sind und inwieweit die aktuellen Tendenzen den gegenseitigen Wettbewerb beeinträchtigen oder möglicherweise sogar befruchten könnten.

 

Rechtliche Betrachtung

In rechtlicher Hinsicht lässt sich als Grundsatz voranstellen, dass mehrfache Beteiligungen an verschiedenen Vereinen nicht per se unzulässig sind. Überhaupt existieren auf nationaler wie internationaler Ebene nur vereinzelt Regelungen, die die in Rede stehende Materie betreffen.

So sind Mehrfachbeteiligungen in der Deutschen Bundesliga und 2. Bundesliga erst seit dem 26. März 2015 (!) verbandsrechtlich eingeschränkt.

Danach besagt § 8 Abs. 6 Unterabsatz 1 der Satzung der DFL (Deutsche Fußball Liga e.V.), dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Kapital oder Stimmrechten von 10 % oder höher an mehr als einem Klub untersagt ist; zudem dürfen Anteile – unabhängig von der Beteiligungshöhe – maximal an 3 Kapitalgesellschaften der Lizenzligen gehalten werden.

Auslöser hierfür waren mutmaßlich Unternehmen wie Volkswagen, die mehrere Bundesligavereine als Anteilseigner oder Sponsoren unterstützen und den Wettbewerb durch Erweiterung der Beteiligungen potentiell hätten beeinflussen können.

Der Gedanke des Schutzes der Integrität des Wettbewerbs steht auch bei den verbandsrechtlichen Vorschriften der UEFA im Vordergrund.

Eine gewisse Bekanntheit erlangten diese hierzulande im Jahr 2017, als es um das Antrittsrecht von RasenBallsport Leipzig und Red Bull Salzburg im internationalen Wettbewerb ging.

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Nach der damaligen Regelung in Art. 5.01 lit. c) des Reglements der UEFA Champions League Zyklus 2015-18 (ein entsprechendes Reglement besteht auch für die UEFA Europa League) darf keine natürliche oder juristische Person Kontrolle über oder Einfluss auf mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein haben.

Im Leipzig-Salzburg-Fall musste konkret geprüft werden, ob die Red Bull GmbH in beiden Vereinen mehrheitlicher Anteilseigner und als solcher berechtigt war, die Mehrheit der Mitglieder der Leitungs- oder Aufsichtsorgane zu bestellen oder abzuberufen sowie in irgendeiner Weise einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung des jeweiligen Klubs besaß.

Hätte die Untersuchung eine solche die Integrität des Wettbewerbs beeinträchtigende Mehrfachbeteiligung der Red Bull GmbH ergeben, hätte gemäß Art. 5.02 des Reglements der UEFA Champions League Zyklus 2015-2018 nur einer der beiden Klubs für den internationalen Wettbewerb zugelassen werden können.

Wer in der Vergangenheit die Entwicklung beider Vereine verfolgt hat, wäre von einem Ausschlussfall wohl nicht überrascht gewesen; zu eng waren die Verflechtungen zwischen beiden Vereinen, die sich bis auf personelle Ebenen (u.a. Oliver Mintzlaff, Ralf Rangnick) durchzogen.

Gleichwohl sahen auch die Verantwortlichen den drohenden Konflikt mit den UEFA-Statuten und erledigten rechtzeitig ihre Hausaufgaben.

Zum einen wurde im Jahr 2014 die Profiabteilung des RasenBallsport Leipzig e.V. auf die RasenBallsport GmbH ausgegliedert, an der die Red Bull GmbH 99% der Geschäftsanteile hält, die Mehrheit der Stimmrechte indes gemäß der „50+1-Regelung“ (vgl. § 16c Abs. 2 DFB-Satzung) beim zu 1% beteiligten RasenBallsport Leipzig e.V. liegt (sprich: eine Kontrolle der Red Bull GmbH durch Stimmmehrheit i.S.d. UEFA-Regularien ist nicht gegeben).

Zum anderen sind seit 2015 jegliche Einflussmöglichkeiten der Red Bull GmbH auf die FC Red Bull Salzburg GmbH, deren Alleingesellschafter der Verein FC Red Bull Salzburg ist, ausgeschlossen. Die Red Bull GmbH tritt in Salzburg damit nur noch als „gewöhnlicher“ Sponsor auf. [1]

Dass die vorliegenden Beteiligungsverhältnisse nach derzeitiger Rechtslage nicht zu beanstanden und insoweit als wettbewerbskonform anzusehen sind, wirft insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen der Fans in die Fairness und Authentizität des Profifußballs die Frage auf, ob die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Integrität des Wettbewerbs ausreichen.

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Sportliche Betrachtung

Die sogleich dargestellten Beispiele der Mehrfachbeteiligungen greifen je eine dieser Investorengruppen auf und beleuchten Vorteile und Bedenken derartiger Kooperationsmodelle im sportlichen Wettbewerb.
 

1) Die Familie Pozzo

Beginnend mit dem wohl unbekanntesten Beispiel der Mehrfachbeteiligungen an Fußballvereinen muss die italienische Unternehmerfamilie Pozzo in den Blick genommen werden.

Seit 1986 gehört Giampaolo Pozzo der Traditionsklub Udinese Calcio, desweiteren leitete er von 2009 bis 2016 die Geschicke beim spanischen Erstligisten Granada.

2012 übernahm Pozzo Senior zudem den FC Watford, wobei er die Klubleitung seinem Sohn Gino Pozzo übertrug, unter dessen Führung die Hornets zur Saison 2015/16 in die Premier League aufstiegen.

Aufgrund der unterschiedlichen Ligen und der bisher nicht gegebenen gleichzeitigen Teilnahme an einem europäischen Club-Wettbewerb fand eine wettbewerbsrechtliche Prüfung dieser Beteiligungsverhältnisse bislang nicht statt.

Dass gleichwohl eine enge Verflechtung besteht, zeigen die intensiven Transferströme zwischen den drei Vereinen, bei denen sogar die berühmte „Loan Army“ des FC Chelsea blass aussieht.

So wanderten in der Vergangenheit 31 Spieler von Udinese zu Granada, 17 schlugen den umgekehrten Weg ein. 11 Spieler gingen von Granada nach Watford, 10 Profis von Watford zu Udinese und wiederum ganze 31 Spieler von Udinese zu Watford.

Insgesamt ergibt dies aktuell 100 feste oder leihweise Verpflichtungen zwischen diesem Trio, wobei die Transfererlöse dabei gerade einmal etwas über 50 Millionen Euro liegen.

Welchen Charme die Nähebeziehung der Vereine der Familie Pozzo für die Beteiligten hat, lässt sich bereits aus diesen Statistiken leicht ablesen.

Die gemeinsame Transferphilosophie beruht darauf, ein möglichst breites Scouting-Netzwerk zu entwickeln und junge Spieler untereinander zu fördern.

Unsere Kritik an deutschen Pay-TV-Sendern und ihrem Format. Hier zu lesen.

Funktioniert ein Neuzugang des FC Watford nicht wie erwünscht, kann er an Udinese verliehen und dort in ruhigerem Umfeld einen neuen Anlauf starten.

Will Udinese ein Talent verpflichten, kann im Karriereplan bereits eine konkrete Perspektive in der Premier League aufgezeigt werden.

Dass diese Synergien den sportlichen Erfolg befruchten, zeigen die konstant positiven Leistungen der Teams in den letzten Jahren.

Bedenken gegenüber diesem Kooperationsmodell bereitet gleichwohl der enorme Verschleiß, der aus dem regen „Hin- und Herschieben“ im Hinblick auf diejenigen Spieler, die sich nicht durchsetzen, entstehen kann – gerade die Kader von Udinese Calcio sind zu Saisonbeginn oft rekordverdächtig aufgebläht.

Daneben bestehen offensichtliche Wettbewerbsvorteile gegenüber vergleichbaren Ligakonkurrenten, indem die Kader durch die Verpflichtung eines Spielers des Kooperationsvereins jederzeit beliebig verstärkt und damit kurzfristig auf Verletzungen oder Krisen reagiert werden kann.

Insbesondere durch die aktuell getrennten Beteiligungsverhältnisse zwischen Pozzo Sr. (Udinese) und Pozzo Jr. (Watford) besteht rechtlich wenig Handhabe gegen dieses Modell der Mehrfachbeteiligung, auch wenn hierdurch stets die Gefahr der Zwischenschaltung eines „Strohmanns“ (hier Pozzo Jr.) besteht.

Allenfalls wäre wohl eine mengenmäßige Begrenzung der Transfers zwischen den Vereinen durch die UEFA denkbar, z.B. maximal drei pro Saison in jede Richtung. Die Integrität des Wettbewerbs ließe sich mit einer derartigen Regelung freilich nur in einem Mindestmaß gewährleisten.
 

2) Der Red Bull Konzern

Auch das Modell der Fußball-Familie von Red Bull baut auf einer ähnlichen Strategie der breiten Vernetzung des Scoutings auf. Der Getränkekonzern ist dabei gleichwohl wesentlich globaler und natürlich marketingorientierter ausgerichtet.

Die „Filialen“ haben ihren Sitz in Leipzig, Salzburg, New York, Brasilien und Ghana, die Spielphilosophie ist weitgehend angeglichen und die weltweite Koordinierung wird durch einen „Head of Global Soccer“ sichergestellt.

Auffällig ist, dass aus den nicht-europäischen RB-Teams nur vereinzelt Neuzugänge nach Europa kommen (zuletzt jeweils von New York nach Leipzig der aktuelle Co-Trainer und möglicher Bald-Salzburg-Coach Jesse Marsch sowie Tyler Adams).

Vielmehr zeichnet sich seit jeher die Achse Leipzig-Salzburg durch die intensivste Beziehung aus (vgl. schon Teil 1 dieses Artikels).

Dienten einst (entbehrliche) Spieler aus der Mozartstadt als „Steigbügel“ für die Leipziger Aufstiegsambitionen, verlieren die Österreicher mittlerweile regelmäßig ihre absoluten Top-Talente (á la Naby Keita, Amadou Haidara, Hannes Wolf) an die Sachsen.

Insgesamt 16 Akteure wechselten bisher an die Pleiße (Ablösen rund 90 Mio. €), den umgekehrten Weg gingen nur sieben Spieler (meist leihweise).

Die interne Rangordnung ist eindeutig pro Leipzig geklärt, auch wenn sich beide Teams qualitativ wohl auf Augenhöhe befinden.

Denkt man an die brisanten Europa League Spiele im letzten Jahr zurück, bei denen sich die große Befürchtung einer Stallorder glücklicherweise nicht bewahrheitete, kann Salzburg sportlich mit den Leipzigern absolut mithalten.

Aufgrund der schwachen österreichischen Bundesliga bleibt Salzburg jedoch nichts anderes übrig, als seine begehrten Talente irgendwann ziehen zu lassen.

Dass sich für den Karriereplan des jeweiligen Spielers die Leipziger Filiale als nächster Schritt gut eignet, wird in Vertragsverhandlungen daher schon frühzeitig eine Rolle spielen.

Die wiederkehrenden Zugriffe von RB Leipzig auf Salzburger Top-Talente, die meist zu sehr moderaten Ablösesummen stattfinden, können mit Blick auf die Integrität des Wettbewerbs hinterfragt werden.

Solange aber die UEFA-Regularien von beiden Vereinen eingehalten werden, besteht keine Handhabe gegen diese Transfers; vielmehr steht es Salzburg frei, mit wem und zu welchen Konditionen diese getätigt werden.

Nur bei offensichtlichen Benachteiligungen eines dritten Vereins erschiene ein Einschreiten ausnahmsweise möglich. Für die Beteiligten birgt dieses Kooperationsmodell daher enorme Vorteile.
 

3) Die City Football Group Holding

Das letzte Beispiel der City Football Group Holding verfolgt die Strategie der Mehrfachbeteiligungen wohl am aggressivsten und revolutionärsten.

Seit 2008 hält die Investmentgesellschaft aus Abu Dhabi etwa 86 % am englischen Meister Manchester City.

Die astronomischen Summen, die seitdem von Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan in die Citizens gepumpt wurden, degradieren die übrigen Tätigkeiten der City Football Group Holding gemeinhin fast zur Randnotiz.

Unter der Führung von CEO Ferran Soriano i Compte (ehemals FC Barcelona) wurde ab 2012 begonnen, die Marke „City“ weltweit bekannt zu machen, um auf diese Weise eine globale Vormachtstellung in Sponsoring, Marketing und Scouting zu erreichen.

Mit dem New York City FC (2013), Melbourne City FC (2014), Yokohama F. Marinos (2014), Club Atlético Torque (2017), FC Girona (2017) und Sichuan Jiuniu (2019) zählen aktuell sieben Teams zur City-Gruppe.

Dass das Wachstum noch weitergehen soll, kündigte Soriano bereits an: wohl noch in diesem Jahr wird eine Club-Übernahme in Indien erfolgen, auch der afrikanische Kontinent wurde bereits in den Blick genommen.

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Daneben existieren weltweit etwa ein Dutzend weitere Partnermannschaften (u.a. NAC Breda) und Fußballakademien, mit denen in den Bereichen Training und Scouting zusammengearbeitet wird.

Vereinzelt dienen zugehörige Klubs auch als Ausbildungsteams für Manchester City. So verliehen die Skyblues in den letzten vier Jahren 16 Spieler an NAC Breda und nach dem Aufstieg vom FC Girona im Sommer 2017 gleich 6 Akteure, die den Kaderwert der Spanier schlagartig verdoppelten.

Äußerst bedenklich mutet hierbei ein Vorgang aus diesem Januar um den Venezolaner Yangel Herrera an. Nachdem dessen Stammverein (Man City U23) seine Ausleihe an den New York City FC beendete, wurde der 21-Jährige an den La Liga-Klub SD Huesca verliehen.

Pikant war dabei eine Klausel im Leihvertrag, die mittels der Androhung einer Strafe ein Quasi-Verbot enthält, dass Huesca den Spieler gegen den zur City-Group gehörenden FC Girona einsetzt.

Abstrakt gesprochen, greift mittels dieser Vertragsgestaltung ein englischer Erstligist unmittelbar in den Wettbewerb der spanischen (!) Liga ein.

An dieser Stelle müssen sich die UEFA und die nationalen Verbände fragen, ob man dies so akzeptieren möchte, denn hier ist eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung gegeben.

Aufgrund der globalen Ausrichtung, dem schier unerschöpflichen Kapital der Scheichs und dem vorhandenen Know-How auf Führungsebene könnte die Strategie der City Football Group Holding langfristig zu einer absoluten Vormachtstellung im Fußballgeschäft führen.

Werbedeals, Merchandising und TV- und Ausrüster-Verträge werden umso lukrativer, je bekannter der Verein ist. Manchester City ist durch die globalen Kooperationen auf gutem Weg, ganz oben anzuklopfen.
 

Fazit

Abschließend lässt sich feststellen, dass Mehrfachbeteiligungen bei kluger Ausrichtung erhebliche Vorteile für die beteiligten Vereine mit sich bringen können.

Es existieren (noch) kaum rechtliche Hindernisse, sodass es nicht verwundern sollte, wenn derartige Kooperationen zukünftig von weiteren Vereinen betrieben werden.

Die Synergien in den Bereichen Scouting, Talententwicklung, Marketing und Wirtschaftlichkeit sind spürbar wahrzunehmen und können entscheidende Prozente im gegenseitigen Wettbewerb freisetzen.

Die dargestellten Beispiele kennzeichnet freilich eine gewisse Finanzkraft des Investors im Hintergrund; dennoch sollten Vereine in Zukunft auch ohne denselben Geldgeber erwägen, zumindest auf Transferebene Kooperationen mit ausländischen (vorzugsweise europäischen) Partnern einzugehen (á la NAC Breda und Manchester City), um kurz- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Schließlich muss bei deutschen Klubs auf die 50+1 Regelung hingewiesen werden, welche die Zugehörigkeit zu einer Kooperation innerhalb einer „Fußball-Gruppe“ erschwert.

Die dadurch gewährleistete Kontrolle vor Fremdbestimmung nach „feindlichen“ Übernahmen bliebe dadurch zwar gewährleistet, der Preis dafür wäre indes eine sportliche Benachteiligung der Bundesligisten und damit eine Herabstufung der Bundesliga im internationalen Wettbewerb.

Inwiefern ein Handlungsbedarf durch die aktuellen Tendenzen internationaler Kooperationen von der DFL gesehen wird, bleibt abzuwarten.

Aus persönlicher Sicht stellen Mehrfachbeteiligungen eher Vorzeige-Kooperationsmodell denn Wettbewerbsverzerrung dar. Prämisse wäre jedoch, dass von Verbandsseite gezielt einheitliche Regelungen für einen äußeren Rahmen geschaffen werden.

 


[1]: Mehr zur rechtlichen Betrachtung der Vorgänge rund um die Red Bull GmbH nachzulesen in “Die verbandsrechtliche Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen an Fußballklubs durch die UEFA von Punte” in Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) 2017, 94-97.

Max Dettmer
Prosaisch irgendwo zwischen Ronaldo und Zidane, bei taktischem Faible wohl eher in der Premier League Saison 1995/1996 oder wie Dettmar Cramer sagen würde: „Der springende Punkt ist der Ball.“ Weiß Romantik zu schätzen, in der Kommerzialisierungsdebatte aber unpolitisch. Definiere „Konzepte“ als Idee einer Identität unter homogener Realisierung durch Trainer und Management. Verliebt in Jürgen Klopp. Weltmeister-Abiturient. Fockendorfer Falter. #itscominghome2022

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