Am 11.10.2019, zwei Tage nach dem Beginn der militärischen Offensive der Türkei in Nordsyrien, spielte die türkische Fußballnationalmannschaft im heimischen Sükrü Saracoglu Stadion in Istanbul ein EM-Qualifikationsspiel gegen Albanien.
Die Mannschaft gewann 1:0 und verteidigte damit die Tabellenführung in Gruppe H vor Favorit Frankreich. Nach dem Spiel sprach jedoch niemand über den 1:0 Erfolg, sondern nur über den Jubel nach Cenk Tosuns Siegtor.
Der Torschütze stellte sich gemeinsam mit einem Großteil seiner Mitspieler an den Spielfeldrand und salutierte. Unmittelbar nach dem Spiel ließ sich die gesamte Mannschaft, einschließlich Betreuern und Trainern, in der Kabine erneut beim militärischen Gruß ablichten.
Dies ist ein Gastbeitrag von Sascha Düerkop
Die Jubelszene wiederholte sich drei Tage später als Kaan Ayhan in Paris den Ausgleich gegen Frankreich schoss. Während Schiedsrichter Felix Brych keinen Anlass zur Sanktionierung sah, beschloss der bei Fortuna Düsseldorf aktive Torschütze sich vom Jubel abzuwenden.
Auf Grund der nahezu 3 Millionen Deutsch-Türken und erster Nachahmer im Amateurfußball, bereits zwischen den beiden erwähnten türkischen Länderspielen, wurde die Geste schnell zur bundesweiten Schlagzeile.
Unzählige Artikel und Kommentare in nahezu allen deutschen Medien forderten mehrheitlich Konsequenzen gegen Spieler, die einem Militär während eines aktiven Konfliktes zujubeln. Nahezu einstimmig wurde angemerkt, dass der Sport unpolitisch ist und bleiben muss. Unzählige Male wurde darauf hingewiesen, dass die UEFA in ihren Statuten politische Bekundungen jeder Art verbieten. Doch ist der Fall tatsächlich so eindeutig wie er scheint?
Ein Kommentar von Sascha Düerkop
Zunächst ließe sich natürlich hinterfragen, ob eine Solidaritätsbekundung mit der eigenen Armee eigentlich eine politische Botschaft ist.
In der FIFA-Satzung existiert der Begriff „Nationalmannschaft“ nicht, stattdessen ist von einem „repräsentativen Team“ die Rede (Anm.: FIFA Statutes 5. August 2019; Definitions; 17). Solche Mannschaft repräsentieren einen Fußballverband, welcher wiederum klar einem Staat (Anm.: Ebd; Definitions; 6) zugewiesen wird.
Nationalspieler sind also satzungsgemäß folglich Repräsentanten eines Staates – genau wie Soldaten. Militärangehörige wie Fußballnationalspieler agieren folgerichtig unter der Flagge des Staates, den sie repräsentieren.
Dieser Argumentation folgend könnte man durchaus argumentieren, dass es kaum etwas gibt was politisch unumstrittener ist, als sich mit anderen Repräsentanten desselben Staates solidarisch zu zeigen.
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Eine solche Solidarisierung mit dem eigenen Militär geschieht folgerichtig regelmäßig, auch im Fußball. Selbst wann man sich auf das letzte Jahrzehnt beschränkt, lassen sich zahlreiche Beispiele für militärische Solidaritätsgesten im Fußball finden.
So begeht nahezu jeder US-Amerikanische Profiverein alljährlich einen „Military Appreciation“ Event um „unseren Truppen zu salutieren“, wie es der Verein von Bastian Schweinsteiger, Chicago Fire, 2014 formulierte. Aber nicht nur der Ligaalltag der USA ist von militärischen Gesten durchsetzt.
Auch der damalige Schalker und ehemalige deutsche Nationalspieler Jermaine Jones jubelte zu seinem ersten Länderspieltor für die Vereinigten Staaten mit einem Militärsalut. Der US-Amerikanische Verband US Soccer zeichnete diese Geste, welche auf der Höhe der Militärintervention in Libyen 2011 gezeigt wurde, sogar als „Best Goal Celebration“ aus.
Doch nicht nur Amerikaner verbinden Patriotismus, Militarismus und den Fußball regelmäßig. Bei einem Freundschaftsspiel zwischen England und Deutschland am 10.11.2017 trugen sowohl die englischen, als auch die deutschen, Nationalspieler die „Remembrance Poppy“.
Der stilisierte Klatschmohn gilt vor allem im Vereinigten Königreich als Symbol für das Gedenken an gefallene Soldaten. Das Symbol wird nicht nur von einigen britischen Veteranen selbst als „Glorifizierung des Militärs“ verurteilt, sondern war auch ein Jahr vor besagtem Spiel noch von der FIFA als politische Botschaft sanktioniert worden.
Die größte Bühne für eine militärische Grußgeste im Fußball fand jedoch 2014 der Südkoreaner Lee Keun-ho. Nach seinem Tor gegen Russland bei der WM 2014 in Brasilien salutierte auch er den eigenen Fans zu.
All diese Fälle sind unterschiedlich, insbesondere was die politische und militärische Gesamtgemengelange des betroffenen Staates betrifft. Briten gedenken vor allem den Verlusten der Vergangenheit, während der Südkoreaner eine Armee grüßte, die sich offiziell im (kalten) Krieg mit dem nördlichen Nachbar befindet.
Jermaine Jones hingegen salutierte einer Armee die zeitgleich einen vielumstrittenen Bombenkrieg gegen Muammar Ghaddafi in Libyen führte, wird jedoch entlastend anbringen, dass er selbst Sohn eines US-Amerikanischen Soldaten ist.
Cenk Tosun und seine türkischen Nationalmannschaftskollegen solidarisierten sich hingegen mit einer Armee, welche zeitgleich einen weltweit verurteilten Angriffskrieg gegen Nordsyrien durchführte. Eine weltweite Empörung über die Geste war somit unumgänglich.
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Schaut man sich umgekehrt die oft zitierten Statuten der UEFA an, welche vorgeblich politische Bekundungen verbieten, stellt man fest, dass der Terminus politisch lediglich drei Mal in dem Dokument auftaucht. So besagt Artikel 1, dass die UEFA politisch und religiös neutral ist.
Dies allein lässt jedoch keine Rückschlüsse auf seine Mitglieder zu. Artikel 2 hingegen untersagt jegliche „Diskriminierung auf Grund von politischer Haltung, des Geschlechts, der Religion, der Rasse oder aus anderen Gründen“ [sic!].
Eine Untersagung von Diskriminierung, welche gemeinhin als „Herabsetzung, Benachteiligung, Verunglimpfung“ verstanden wird, ist jedoch nicht das gleiche wie ein Verbot jeglicher politischer Botschaften.
Während Bundeskanzlerin Merkel und Gegenkandidat Schulz im Wahlkampf jeden Tag offensichtlich politische Bekundungen machten, diskriminierten sie gleichsam deswegen keine andere politische Haltung.
Ob ein Militärgruß eine diskriminierende Geste ist hängt entschieden vom Kontext ab. Während deutsche Medien den Angriff der Türkei auf Nordsyrien als „Krieg gegen die Kurden in Syrien“ titulierten, definiert sich der selbst-ernannte Staat Rojava, also die angegriffene Partei, selbst als multiethnischer und -religiöser Staat und hat sich dem Narrativ deutscher Medien nie angeschlossen.
So ist es mindestens rechtlich strittig, ob ein Gruß an das türkische Militär, indem auch vereinzelt Kurden dienen, eine diskriminierende Haltung gegen eine politische Haltung oder einer Religion oder „Rasse“ [sic!] ist.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die dritte Erwähnung des Begriffes „politisch“ in den UEFA-Statuten in Artikel 29 sicherstellt, dass der Präsident der UEFA für die Beziehungen zwischen der UEFA und politischen Instanzen zuständig ist.
Ob die Geste schließlich gegen UEFA-Statuten verstößt, wird eine laufende Untersuchung des europäischen Dachverbandes zeigen. Eindeutig scheint er bei näherer Betrachtung nicht.
Über die internationale und türkische Debatte hinaus, scheint aber vor allem auch der Einfluss auf türkischstämmige Fußballer in Deutschland von Bedeutung, folgt man der großen Medienaufmerksamkeit den erste Nachahmer in der bayrischen Kreisklasse bekamen.
Die Auswirkungen auf Deutschland
Im deutschen Profifußball gab es drei prominente Fälle die mit dem Salutgruß selbst, oder mit der Militäroffensive der Türkei, in Verbindung stehen. So postete zunächst der FC St. Pauli Profi Cenk Sahin bei instagram, dass er „an der Seite [des] heldenhaften [türkischen] Militärs und der Armeen“ stehe.
Der Verein stellte den Spieler daraufhin frei, strebte aber gleichsam keine sportgerichtliche Verfolgung des Vorfalls an. Als Begründung verwies der FC St. Pauli hierbei auf eine strikt pazifistische Einstellung des Vereins und schloss so seine Stellungnahmen mit den Worten „Nie wieder Krieg!“.
Die deutschen Nationalspieler Ilkay Gündogan und Emre Can hingegen gaben einem Post des Torschützens Cenk Tosun, der den Salutjubel zeigt, ein „Like“ bei instagram. Auch dieser Fall schlug hohe Wellen, welche schließlich abebbten, nachdem beide Spieler ihren „Like“ zurücknahmen.
Auch in diesen beiden Fällen, sowie im Falle der in Deutschland aktiven türkischen Nationalspieler Kaan Ayhan und Kenan Karaman (beide Fortuna Düsseldorf) und Ozan Kabak (Schalke 04), wurden keine sportgerichtlichen Schritte gegen die Spieler eingeleitet.
Unmittelbar auf diese prominenten Fälle folgend, gab es auch zahlreiche Nachahmer in den Niederungen des deutschen Vereinsfußballs.
Der DFB selbst, der mit der Wahl Kellers zum Präsidenten die Richtlinienkompetenz über seine Landes- und Regionalverbände endgültig aufgab, lässt zu, dass es in Deutschland 16 verschiedene Satzungen gibt, die teils stark voneinander abweichen.
Da der unterklassige Fußball in Deutschland von den 26 Landes- und Regionalverbänden, und nicht vom DFB, organisiert werden, lohnt sich hier folglich eine ausführliche Analyse der einzelnen Verbände.
Unter dem Dach des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), genauer im Stadtgebiet Recklinghausen, gab es gleich drei Vereine die den Salutjubel imitierten: Die SG Hillen, Genclikspor Recklinghausen und die zweite Mannschaft der DTSG Herten.
Kurz darauf gab der Verband ein Statement heraus, welches mit Konsequenzen droht: „Dieses Verhalten entspricht in keiner Weise den Werten und Grundsätzen des Verbandes, denen er sich im §4 der Verbandssatzung […] verschrieben hat.“ Der hier angebrachte Paragraph der Satzung verpflichtet den Verband, jedoch nicht zwingend seine Mitglieder, zu einem „humanistisch geprägten Menschenbild“ und beschreibt den Verband ferner als „parteipolitisch neutral“.
Das diese Grundsätze für den Verband selbst, aber nicht für seine angeschlossenen Vereine, gelten zeigen zahlreiche Spenden von politischen Parteien an Vereine des FLVW, wie etwa beim SV Teuto Riesenbeck.
Im weiteren Verlauf von §4 der FLVW-Satzung verpflichtet sich der Verband ferner verfassungsfeindlichen, diskriminierenden und menschenverachtenden Einstellungen, sowie jeder Form von Gewalt, entschieden entgegenzutreten.
Diese Selbstverpflichtung rechtfertigt zwar durchaus eine Anklage gegen die genannten Vereine, jedoch nicht zwingend ihre Verurteilung, da die Satzung auch hier seine Mitglieder nicht explizit diesen Regularien unterwirft. Ob einer der drei Vereine bis heute tatsächlich sanktioniert, oder auch nur angezeigt wurde, ist nicht nachvollziehbar.
Ein weiterer Landesverband der direkt mit mehreren Fällen betroffen war, ist der Bayrische Fußballverband (BFV). Sowohl Türk Sport Garching, als auch Türkspor Mainburg, zeigten den Salutjubel nach einem Treffer.
Der BFV drohte daraufhin Türkspor Mainburg empfindliche Strafen, bis hin zum Ausschluss, an. Unmittelbar im Anschluss veröffentlichte auch der BFV eine Stellungname, der klarstellt, dass „Spieler, die den Fußball für politisch motivierte Provokationen missbrauchen, sich gemäß Paragraf 47a der Rechts- und Verfahrensordnung schuldig machen [können] und mit Strafen rechnen [müssen].“
Schaut man in Paragraf 47a der genannten Ordnung, so definiert der BFV dort „politisch extremistisch, obszön anstößiges oder provokativ beleidigendes“ Verhalten als „unsportliches Verhalten“, welches entsprechend sanktioniert wird.
Ob ein Salutjubel tatsächlich „politisch extremistisch“ ist, mag zumindest bezweifelt werden, unterstützt es doch einen türkischen nationalpolitischen Konsens. Beim darauffolgenden Spiel von Türksport Mainburg war anschließend die gesamte Führung des BFV vor Ort, um sich mit dem Verein auszutauschen.
Eine Pressemitteilung zu diesen Gesprächen zitiert den Bezirksvorsitzenden hierbei beschwichtigend. So sei er überzeugt worden, dass „die Geste keinerlei politische oder kriegsverherrlichenden Hintergründe hat“ und stellt klar, dass dies „Gleichwohl aber nicht automatisch [heißt], dass diese Aktion auch einer Würdigung unserer autarken Sportgerichte unterzogen wird“.
Für noch größeres Unverständnis führte der andere bayrische Fall, da Türk Sport Garching offenbar von vornherein keine Sanktionen in Aussicht gestellt wurden.
Ob einer der beiden Fälle vor ein Verbands- oder Sportgericht gelangten ist folglich unwahrscheinlich. Stellungnahmen gibt es auch in diesem Fall hierzu nicht.
Vor allem um die Unterschiede der deutschen Verbände aufzuzeigen sei abschließend noch der Fall des Türkischen SC Offenbach, also einem Verein des Hessischen Fußball Verbands (HFV) erwähnt. Der HFV gab unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles zu Protokoll, dass „Der Fußball nicht als politische Bühne missbraucht werden darf“ und kündigte Strafen an.
Im Gegensatz zur Strafordnung des BFV scheinen die Statuten des HFVs tatsächlich jede politische Botschaft zu untersagen. So ist in §21 der Strafordnung unsportliches Verhalten definiert als „politisch, extremistisches oder obszön anstößiges Verhalten“.
Ein einfaches Satzzeichen führt so zu einer völlig anderen Aussage und möglicherweise Rechtsprechung als beim bayrischen Nachbarn.
Bei der vollständigen Analyse der offiziellen Statements der Landesverbände, fallen nicht nur erhebliche Abweichungen zwischen den Landes- und Regionalverbänden auch, sondern oft auch zwischen den Aussagen der Satzungen und der Statements.
So vereinfacht der Verband Mittelrhein die „parteipolitische“ Neutralität aus der Satzung zu einer „politischen“ in seinem Statement. Der Berliner Verband, der satzungsgemäß „ethnisch neutral“ ist, wird plötzlich in seinem Statement „ethisch neutral“.
All diese unsauberen Zitierungen, zusammen mit zahlreichen Interviews der Verbandsvorstände, die teils noch weiter von den Satzungen abweichen, deuten vor allem an, dass sich viele Landes- und Regionalverbände unter scheinbar großem Druck möglichst schnell positionieren wollten.
Plädoyer
Die deutsche Medienlandschaft, sowie die deutsche Öffentlichkeit, war sich politisch einig, dass die türkische Operation in Nordsyrien falsch und zu verurteilen ist. In der Türkei selbst hingegen war die „Operation Friedensquelle“ nahezu unumstritten.
Lediglich die pro-kurdische HDP, welche bei den letzten Wahlen 11,7% der Stimmen erhielt, kritisierte das Vorgehen umgehend offen.
Erst nach den meisten hier aufgeführten Vorfällen kritisierte auch der Vorsitzende der kemalistischen Oppositionspartei CHP die „abenteuerliche Außenpolitik“ der türkischen Regierung.
Ebenso schnell wurde der militärische Gruß der türkischen Spieler folgerichtig hierzulande gesamtgesellschaftlich verurteilt. Kritische Stimmen zu diesen Gesten gab es in Türkei selbst hingegen nicht.
Selbst die HDP meldete sich nicht kritisch zu Wort, da die Verurteilung einer Geste für Soldaten im Einsatz als mindestens unpatriotisch zur Kenntnis genommen werden könnte. Während der Einsatz selbst unter Türken nicht vollständig unumstritten ist, wird eine Geste, die unter anderem gefallenen Soldaten gedenkt, als unproblematisch und selbstverständlich verstanden.
Die Reaktion des internationalen Fußballs, in diesem Fall durch die UEFA, steht nach wie vor aus. Schaut man zurück auf vorige Fälle von militärischen Unterstützungsgesten, welche es vor allem im Balkan immer wieder gab und gibt, scheint eine Geldstrafe für den türkischen Verband am wahrscheinlichsten.
Ein Punktabzug oder gar ein Ausschluss darf hingegen als extrem unwahrscheinlich gelten, auch weil dies den türkischen Verband veranlassen könnte, den Fall vor den internationalen Sportgerichtshof CAS zu bringen.
Ein CAS-Verfahren wiederum könnte die Schwächen der UEFA-Statuten im Hinblick auf mögliche Sanktionierungen von politischen Gesten aufzeigen und am Ende zu einem türkischen Freispruch führen.
Im deutschen Fußball hingegen scheint es, trotz aller anderslautenden Verkündungen, kaum sportgerichtliche Verfahren gegen Sportler zu geben, die nach einem Tor salutierten. Lediglich der hessische Verband scheint entschlossen und gerüstet ein solche Verfahren gegen den Türkischen SC Offenbach durchzuziehen.
Alle anderen Verbände, allen voran der Bayrische Fußballverband, haben bereits zurückgerudert, beschwichtigt und beteuert, dass das Problem anderweitig gelöst werden kann.
Durch die entschiedenen Stellungnahmen und teils deutlichen Drohungen von Sanktionen scheint das „Problem“ hierzulande gleichzeitig tatsächlich im Griff zu sein. Seit nunmehr zwei Wochen gibt es keine weiteren Meldungen über salutierende Spieler.
Mittel- und langfristig werden sich die deutschen Landes- und Regionalverbände fragen müssen, ob ihre Satzungen auf eine solche ungewünschte Geste vorbereitet war. Satzungsänderungen sind entsprechend wahrscheinlich.
Ferner müssen sich die Verbände und auch der DFB selbst Fragen zu den Motiven der Entschiedenheit der Reaktion gefallen lassen. Wurde, vor allem im Vergleich zu anderen Fällen, hier besonders heftig und flächendeckend regiert, weil der deutsche Fußball den sozialen Frieden im Fußball als mehr gefährdet ansah als bei anderen Vorfällen?
Wurde eventuell besonders heftig Interveniert, weil Umfragen zeigen, dass 90% aller Befragten für ein Verbot des Jubels sind – also aus reinem Populismus?
Oder ist an den Rassismusvorwürfen gegen die deutschen Verbände des türkischen Botschafters am Ende doch etwas dran und türkische Gesten „am Rande des Akzeptablen“ werden vehementer verurteilt und sanktioniert als die anderer Nationalitäten?
Dies war ein Gastbeitrag von Sascha Düerkop.Er ist Generalsekretär der Confederation of Independent Football Associations (CONIFA), einem alteernativen Fußballweltverband. Mit seiner Organisation Uncharted Football realisiert er außerdem Entwicklungshilfe Projekte für den ozeanischen Fußball.